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Aus dem Gemeinderat – 23. Mai 2017

Anschaffung eines Kommunaltraktors mit Anbaugeräten

Die Gemeinde braucht einen neuen Kommunaltraktor, da der alte in die Jahre gekommen ist und ausgetauscht werden muss. Dazu hat man sich 4 Angebote erstellen lassen, wovon die Firma HAKO das interessanteste Angebot gemacht hat. Die Handhabung und der einfache Umbau der Einsatzgeräte waren ein wesentliches Kriterium bei der Auswahl des Gerätes. Das favorisierte Modell ist der HAKO Citymaster 1600, der sehr vielseitig und mit verschiedenen Anbaugeräten für unterschiedliche Einsatzzwecke auf einfache Weise bestückt werden kann. Er kostet allerdings auch etwa 125.000 Euro. Im Preis enthalten sind Allradantrieb, Kabine mit Klimaanlage, Saugbehälter mit Schnellwechselrollen, Kehreinheit mit 2 Besen und Rolleinheit, Frontmähwerk mit Saugstutzen und ferner eine Streuvorrichtung für den Winterbetrieb.

Anschaffung eines neuen 10,5 t Anhängers

In einer der letzten Gemeinderatssitzungen, wurde bereits beschlossen einen Anhänger zum Transport des gemeindeeigenen Baggers zu kaufen. Inzwischen will man ein größeres Modell kaufen, das vielseitiger und für Transporte aller Art eingesetzt werden kann. So soll er auch für sperrige Gegenstände und Schnittgut von Hecken und Bäumen dienen, indem man mit einem zusätzlichen Aufsteckgitter erweitert. Für den Transport des Baggers soll der neue Anhänger mit entsprechenden Auffahrrampen versehen werden. Die Anschaffungskosten dürfen dabei 25.000 Euro nicht überschreiten.
Anschaffung einer Hubarbeitsbühne für den Frontlader
Der bereits angeschaffte Traktor hat einen Frontlader, bei dem es sich anbietet eine Hubarbeitsbühne anzuschaffen um verschiedene Arbeiten in der Höhe auszuführen. Im kommunalen Haushalt 2017 sind dafür 9.000 Euro berücksichtigt worden. Dazu wurden 3 Angebote von verschiedenen Firmen eingeholt, wobei die Firma Schöllmann aus Bräuersdorf mit ca. 8.000 Euro das günstigste Angebot abgegeben hat.

Änderung des Bebauungsplans Nord-Ost 4, Beschluss zur Anhörung und Auslegung

Ein Grundstückseigentümer im Veilchenweg hat einen Antrag gestellt auf eine andere Bauweise als im Bebauungsplan zugelassen ist. Das Landratsamt hat signalisiert, dass eine Befreiung nicht zulässig ist, jedoch besteht die Möglichkeit für die Gemeinde, das betreffende Grundstück aus dem Bebauungsplans herauszunehmen. Da ein weiterer Anlieger an dieser Westgrenze ebenfalls einen Umbau durchführen möchte, sollen diese beiden Grundstücke im Veilchenweg einem neuen Bebauungsplan zugewiesen werden. Die Nachbarn aus unmittelbarer Umgebung haben dazu ihre Zustimmung schriftlich erteilt. Bürgermeiste Kistner hat betont, dass man in Puschendorf eine vielfältige Bauweise ermöglichen will Einheits-Siedlungen nicht weiter anstreben sollte, die man sich in den 90er Jahren ausgedacht hat.
Die gefasste Auslegung soll den Träger öffentlicher Belange zur Prüfung vorgelegt werden.

Weiterbeschäftigung der Teilzeitkraft für die Zenngrund-Allianz

Diese Teilzeitkraft arbeitet seit 2 Jahren für alle Gemeinden der Zenngrund-Allianz (Wilhermsdorf, Langenzenn, Puschendorf, Tuchenbach, Veitsbronn, Seukendorf, Obermichelbach). Da die Effizienz dieser Allianz ist deutlich höher ist, wenn jemand hauptamtlich dafür zuständig ist, soll der bisher befristete Vertrag auf unbefristete Zeit verlängert werden. Die Arbeitsergebnisse werden durchwegs als überaus positiv bewertet, wie z.B. der Bauherren-Ratgeber oder das Projekt Integriertes ländliches Entwicklungskonzept (ILEK). Die Kosten für die Gemeinde Puschendorf betragen jährlich ca. 2.600 Euro.

Neuer Biberdamm an der unteren Fembachbrücke

Wenn man vom Heuberg links in den Wiesengrund abbiegt und dann den Weg über die Fembach zum Wald geht, dann sieht man, dass der Biber hier einen neuen Damm angelegt hat. Bisher haben sich die betroffenen Landwirte nicht negativ geäußert, da der Höhenunterschied zwischen Wiesen und aufgetautem Wasser noch relativ groß ist. Allerdings fließt das Wasser der Wolfgangsquelle über den seitlichen Graben an diese Stelle in die Fembach ein und dadurch könnte ein Rückstau entstehen. Der ursprüngliche Plan bestand darin, dass der Biber von dem bisherigen Damm am Rückhaltebecken der Kläranlage nicht weiter flußaufwärts bauen darf. Der Biberbeauftragte wurde von dem neuen Damm bereits unterrichtet, der wiederum das Landratsamt in Kenntnis gesetzt hat. Da das Landratsamt aber hier keine Entscheidung treffen will, wurde der Fall an die Regierung Mittelfranken weitergegeben.

Manfred Schroll