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Aus dem Gemeinderrat - Juni 2018

Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter für kreisangehörige Gemeinden.

Durch das neue Datenschutzgesetz (DSGVO), das zum 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, sind die Bestimmungen um den Datenschutz erheblich verschärft worden. Die Kommunen des Landkreises Fürth, hatten bisher einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragen, der die Einhaltung der Richtlinien eher nebenbei betreut hat. Die neue DSGVO ist allerdings so umfangreich und erfordert ein hohes Fachwissen, das man im Landkreis Fürth dafür eine hauptberufliche Stelle besetzen will. Innerhalb der Gemeinde ist Herr Reingruber der Ansprechpartner, der als Bindeglied zum hauptamtlichen Datenschutzbeauftragten fungiert.

Änderung der Geschäftsordnung

Der Bayerische Landtag hat zum 22. Februar 2018 das Gesetz zur Änderung für Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (und andere Gesetze) beschlossen. Darin wurden das Kommunal- und Kommunalwahlrecht geändert, mit einer Reihe von Einzelfragen.
Hier die wesentliche Änderung für die Kommune Puschendorf:
Bisher hatte der Vorsitz in den Ausschüssen der erste Bürgermeister geführt, einer seiner Stellvertreter oder ein vom Gemeinderat bestimmtes Gemeinderatsmitglied.
Durch die Änderung führt den Vorsitz in den Ausschüssen der erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom Bürgermeister, mit Zustimmung seiner Vertreter, bestimmtes Gemeinderatsmitglied.

Neue Türen und Tore für den Friedhof

Das große Tor der Friedhofshalle, rechts neben dem Eingang zum Friedhof vom Nettomarkt kommend, lässt sich nicht mehr korrekt verschließen und wird bei starkem Wind aufgedrückt. Da eine Reparatur nicht mehr sinnvoll ist, hat sich der Bau- und Umweltausschuss für eine Erneuerung ausgesprochen, ebenso für die Türen auf der West- und Ostseite.
Die Farbe der Türen soll auf der Außenseite anthrazitbraun und auf der Innenseite weiß sein, in der Ausfertigung mit Alurahmen und Teilverglasung. Ferner soll bei der Gelegenheit auch das gleiche elektronisches Schließsystem wie im Rathaus und Eichwaldhalle integriert werden.
Die Preise der Angebote liegen zwischen ca. 12.000 und 16.000 Euro. Davon wurden zwei Firmen in die engere Auswahl gefasst, die allerdings unterschiedliche Türbreiten angeboten haben.
Der Gemeinderat hat dem Angebot der Fa. Hühn zum Preis von ca. 13.000 Euro zugestimmt, dessen Türbreite mit 3 Meter am attraktivsten war.

Errichtung einer Urnenbegräbnisstätte auf dem Friedhof

Die Form der Sargbestattungen ist stark rückläufig und die meisten Bestattungen finden in Urnen statt. Deshalb will man für diese Art die bisherige Möglichkeit ausweiten. Neben einer weiteren Urnenwand wurde auch über eine neue Fläche für Urnengräber nachgedacht, zumal eine solche Fläche auf dem Friedhof vorhanden ist. Nachdem sich der Bau- und Umweltausschuss die Situation vor Ort angeschaut hat, wurde die Maßnahme auch befürwortet.
Es soll eine quadratische Fläche angelegt werden, in der ein Baum und Stelen im Zentrum stehen. Die Ausweisung der Urnenflächen soll ca. 70 Bestattungsmöglichkeiten erlauben, die in Teilflächen mit bis zu jeweils 4 Urnen unterteilt werden. Die genaue Ausführung ist noch im Bau- und Umweltausschuss zusammen mit den Mitarbeitern des Bauhofes zu beraten.

Messeinrichtung für das Regenüberlaufbecken der Kläranlage

Das Wasserwirtschaftsamt fordert, dass am Regenüberlaufbecken eine Messeinrichtung angebracht wird, damit statistische Werte für den Überlauf ermittelt werden können. Die Einrichtung eines solchen Zählers kostet allerdings fast 18.000 Euro. Dazu gab es bei der letzten Sitzung im Mai über Sinn und Zweck bereits Diskussionen. Zwischenzeitlich wurde Herr Wenisch von der Firma GBI zu Rate gezogen, der auch die Kläranlage geplant und den Wasserrechtsbescheid beantragt hat. Ergebnis: Alternativen gibt es nicht – eine Messeinrichtung ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Auftrag wurde an die Firma GBI zum Angebotspreis von 17.850 vergeben.

Aufzug am Rathaus: Vergabe der Aufträge zur Dacheindeckung und Zimmerarbeiten.

Den Auftrag zur Dacheindeckung erhielt die Fa. Welsch aus Langenzenn zum Angebotspreis von 4.700 Euro. Die Angebote für diesen Auftrag lagen zwischen 4.700 und 10.250 Euro. Bei den Zimmerarbeiten lagen die Angebote zwischen 16.000 und 19.000 Euro. Den Auftrag für die Zimmerarbeiten hat die Fa. Müller aus Weihenzell bekommen.

Barrierefreier Umbau der OPNV-Haltestellen – Vergabe der Planungsarbeiten

Bis zum Jahr 2023 müssen alle wichtigen Haltestellen barrierefrei sein. In Puschendorf sind die jeweils beiden Haltepunkte in der Fürther Straße und Höfener Straße betroffen. Die Maßnahmen der 4 einzelnen Haltestellen werden mit 50% bezuschusst. Für die Planungen liegen der Gemeinde 2 Angebote vor. Die Firma GBI und die Firma Christofori. Der Preisunterschied der beiden Firmen ist allerdings gewaltig und die Fa. Christophori hat den Zuschlag bekommen, da sie über 11.000 Euro günstiger ist und ein detaillierteres Angebot hat. Ferner hat man mit dieser Firma gute Erfahrungen bei der Sanierung Heuberg und Straßenbau Vogelstraße gemacht.

Einbau einer Halterung für den Kirchweihbaum in der Dorfstraße

Um für den Kirchweihbaum einen sicheren Stand zu gewährleisten, soll am Dorfplatz eine neue Halterung eingebracht werden. Dazu muss ein neues Beton-Fundament gegossen werden und es bedarf einer sicheren Verankerung des Baumes in diesem Fundament mittels einer Armierung. Ein Plan dazu liegt vor und die Arbeiten können durch die Bauhof-Mitarbeiter durchgeführt werden. Die Kosten für die Metall-Armierung betragen ca. 2.200 Euro und der Auftrag dazu wurden an die Firma Höhne aus Burgbernheim vergeben. Die Betonarbeiten erfolgen in Eigenregie durch die Bauhof-Mitarbeiter.

Bauantrag der Gemeinde zur Errichtung einer Kindertagesstätte.

Der Bauplan und Bauantrag wurde nochmals offiziell vorgestellt und der Gemeinderat gab sein Einvernehmen dazu. Der Plan liegt inzwischen beim Landratsamt zur Genehmigung und muss durch die verschiedenen Instanzen geprüft und genehmigt werden. Sobald dies erfolgt ist will man den Baubeginn vorantreiben.

Manfred Schroll